„Die Inhalte dieses Gesetzes wurden in einem breit angelegten Beteiligungsprozess vorab mit den Betroffenen und Institutionen erörtert.“ (BTHG 2/2)

Diverse inhaltliche Mängel, die Frau Nahles Aussage „Ziel ist: Niemandem wird es mit diesem Gesetz schlechter gehen, aber den meisten besser“ ziemlich widersprechen, habe ich ja im letzten Artikel schon geschildert.

Ich endete mit ‚Mal abgesehen von den Inhalten des Gesetzes befremdet der Umgang mit den Betroffenen und ihren Protesten, aber dazu mehr im nächsten Artikel.‘

Interessant finde ich das Demokatrieverständnis mancher Leute:

Allerdings scheint er den Entwurf auch nicht so genau zu kennen, zumindest macht er in dieser Pressemeldung der CDU/CSU einige Aussagen, die im Widerspruch zum Entwurf stehen – auch wenn es sehr wünschenswert wäre, dass sie stimmen.

Ich stimme ihm allerdings in dem Punkt zu, dass Demokratie anders geht. Das BTHG wurde als „große Wurf“ und „totaler Richtungswechsel“ angekündigt und unter Einbeziehung von Verbänden erarbeitet.
Das Zitat in der Überschrift stammt aus dem Entwurf vom BTHG.
„Erörtert“ ist ein schönes Wort, ungefähr so wie „interessant“, wenn man nicht zugeben mag, dass etwas eigentlich nicht so toll ist, wie der Fragesteller hofft. Denn beim Ergebnis des Erörterungsprozesses merkt man leider nicht mehr viel davon, und die Ignoranz der Politik für die Proteste Betroffener führt dazu, dass ich mich von unseren „Volksvertretern“ eher ge- als vertreten fühle. Als hilfsbedürftiger Mensch zweiter Klasse, der gefälligst dankbar zu sein hat, dass man in Deutschland immerhin nicht ums nackte Überleben kämpfen muss.

In Reaktion auf den Entwurf des BTHG (und auch schon des BGG = Bundesgleichgestellungsgesetz) formierte sich massiver Widerstand, bei Twitter zu finden unter dem Hashtag #NichtMeinGesetz. Auf der Seite von nichtmeingesetz.de kann man sich das im Überblick ansehen.
In der Regierungskoalition scheint man nicht so recht fassen zu können, dass die Behinderten sich nicht mit den milden Gaben zufrieden geben wollen, die man ihnen gnädigst gönnt.

Auch außerhalb des Internets wird fleißig daran gearbeitet, möglichst nicht mit Behinderten zu kommunizieren. Die Fachtagung der SPD zu diesem Thema fand zumindest mal ohne Menschen mit (sichtbarer) Behinderung statt (und vermutlich auch ohne Menschen mit unsichtbarer Behinderung…) und die Reaktionen der Anwesenden auf den Auftritt von Raúl Krauthausen und Sigrid Arnade sprechen Bände.

Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales war man den Berichten zufolge ebenfalls nicht sonderlich gesprächsbereit.

Über die Wahrnehmung von Mehrheiten lässt sich trefflich streiten, auch im letzten Beitrag hatte ich ja schon andere Einschätzungen bzgl. „niemand“ und „die meisten“.

Man ist also offenbar der Ansicht, dass die Mehrheit das Gesetz unterstützt. Das mag für die Mehrheit der Politiker gelten, aber wenn ich mir so anschaue, wer von den Betroffenen so seine Meinung dazu kundgetan hat, finde ich irgendwie wenig Positives. Kritische Stellungnahmen und Artikel habe ich (nebst dem oben verlinkten Twitter-Hashtag) etliche gefunden. Wem die Liste zu lang ist: Es gibt Sechs Kernforderungen vom Deutschen Behindertenrat, dort stehen auch Initiatoren und (weiter unten) Unterstützer. Die Liste dort ist noch wesentlich länger als meine…

In allen diesen Stellungnahmen findet sich deutliche und massive Kritik! Natürlich hat jeder Verband unterschiedliche Schwerpunkte, aber die im letzten Artikel von mir genannten Schwachpunkte finden sich praktisch in jeder Stellungnahme. Und wie schon gesagt waren das lange nicht alle Stellungnahmen…

Eventuell sollten manche Leute das Wort „Mehrheit“ doch nochmal überdenken.

Aber vielleicht hat Mela Eckenfels ja Recht mit ihrer Vermutung:

Über gedankenkarrussel

zwischen 25 und 35, Christ, naturwissenschaftlich interessiert, Aspergerautistin im Kampf mit der Müdigkeit... (darüber schreibe ich mehr in meinem Blog https://gedankenkarrussel.wordpress.com/ )
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3 Antworten zu „Die Inhalte dieses Gesetzes wurden in einem breit angelegten Beteiligungsprozess vorab mit den Betroffenen und Institutionen erörtert.“ (BTHG 2/2)

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  3. Angela Middlecamp-Sommer schreibt:

    Mir fehlt sowieso generell der Ansatz von ‚health promotion‘ und zwar für alle Menschen.
    Public health ist auch im Medizinstudium beinhaltet. Ich hatte in meinem Studium den Schwerpunkt Gesundheitsförderung.
    Wir haben uns an der WHO Charta orientiert.
    Viele Projekte und finanzielle Förderungen stützen sich auf die Gedanken zur Gesundheitsförderung. Leider wird dies aus den Augen verloren. Man müßte sich um empowerment. Interessenvertretung vermitteln und befähigen, persönliche Kompetenzen entwickeln, neue Ausrichtung der Gesundheitsdienste u.v.m.
    Der politische Wille, ein gesamtgesellschaftliches Engagement gesundheitsförderliche Lebenswelten zu gestalten. Wo ist das bitte in diesem Gesetz verankert? Was sagt ein Gesundheitsministerium zu diesem Entwurf?
    Schaut doch einfach selbst die WHO Ottawa Charta an. Sie bietet eine bessere Grundlage als die Behindertenrechtskonvention; eher ist sie eh eine Vorlage dafür gewesen.

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