Komplett lautet die Aussage: „Ziel ist: Niemandem wird es mit diesem Gesetz schlechter gehen, aber den meisten besser“ Sie stammt von Frau Nahles, deren Ministerium für das neue BundesteilhabegesetzBundesexklusionsgesetz verantwortlich ist. Auch Volker Kauder ist der Ansicht, „man gehe weg von der Fürsorge, hin zur Teilhabe der Behinderten“.
Ich gehe mal von einer klaren Zielverfehlung aus, denn wenn ich mir so anschaue, wer „niemand“ ist, fallen mir recht viele Gruppen ein – bei den „meisten“ allerdings nur wenige. Aber das ist bestimmt nur meine „Wahrnehmung“…
Bundesregierung hält am #BTHG fest, spricht von “unterschiedlicher Wahrnehmung”. – https://t.co/rzg1dAQL7w #NichtMeinGesetz
— abilitywatch (@abilitywatch) 2. Juni 2016
Für wen gibt es keine Verbesserung oder sogar Verschlechterungen?
- Menschen, die nicht „behindert genug“ sind, d.h. nicht in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen Hilfe brauchen. Damit fallen viele Menschen mit psychischen Problemen/ seelischen Behinderungen raus, aber auch Menschen mit z.B. einer Sinnesbehinderung, die „nur“ im Studium oder Beruf Unterstützung benötigen.
- Menschen, die „zu behindert“, d.h. Hilfe zur Pflege brauchen, aber trotzdem ein Einkommen über dem Sozialhilfesatz haben. Die dürfen nach einer Berechnung des Vereins “
Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz e.V.“ in Zukunft sogar mehr zuzahlen. - Menschen, die „zu behindert“ sind, um eine „minimale wirtschaftlich verwertbare Leistung“ zu erbringen. Die dürfen im Zweifelsfall weiterhin den ganzen Tag zuhause von den Angehörigen betreut werden. Für Werkstattmitarbeiter gilt übrigens auch der Mindestlohn nicht.
- Menschen, die gern allein und selbstbestimmt leben wollen, aber Assistenz brauchen. Durch den Wegfall von „ambulant vor stationär“ und das geplante Zwangspooling dürften sie stark Richtung Wohngruppe und Heim gedrängt werden bzw. es ergibt sich faktisch zumindest so etwas ähnliches.
Ich gehöre übrigens zur ersten Gruppe, da wird dann wohl eine Wunderheilung stattfinden, die schlagartig meine Probleme massiv verringert und die Eingliederungshilfe überflüssig macht. Ich bin gespannt.
Die „meisten“ sind dann wohl die Menschen, die zwar in mindestens 5 von 9 Lebensbereichen Hilfe benötigen, aber entweder arbeitslos/ erwerbsunfähig sind oder keine Hilfe zur Pflege benötigen. Und auch nicht so schwer behindert sind, dass es keinerlei Betreuungsangebot für sie gibt.
Ich bin sicher, dass diese Kriterien auf die „meisten“ Menschen mit Behinderung zutreffen *ironie*
In diesem Tweet gibt es eine hübsche Graphik zu den vermuteten Prioritäten:
Priorität des DLT beim #BTHG #NichtMeinGesetz pic.twitter.com/8PAQStL1gR
— Constantin Grosch (@conny_flix) June 4, 2016
Dürfte wohl was dran sein. Sowas wie UN-Behindertenrechtskonvention oder das Grundgesetz muss man ja nicht beachten. Also zumindest nicht, wenn es ein bisschen was kostet, dann redet man schon gerne mal vom „Wunschkonzert“. Nur dass es hier halt um ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Leben geht und nicht um Prunkbauten oder Banken.
Mela Eckenfels hat das kurz zusammengefasst als Die Logik der Bundesregierung in Bezug auf das Bundesteilhabegesetz.
Ein paar Tips zum Weiterlesen:
- nichtmeingesetz.de, z.B. die 10 größten Mängel und die FAQ
- Warum Behinderte gegen das Teilhabegesetz protestieren (Süddeutsche Zeitung)
- Faktencheck Bundesteilhabegesetz
Mal abgesehen von den Inhalten des Gesetzes befremdet der Umgang mit den Betroffenen und ihren Protesten, aber dazu mehr im nächsten Artikel.
Pingback: „Die Inhalte dieses Gesetzes wurden in einem breit angelegten Beteiligungsprozess vorab mit den Betroffenen und Institutionen erörtert.“ (BTHG 2/2) | Gedankenkarrussel
Pingback: Markierungen 06/06/2016 - Snippets